Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtskonformität, Verantwortung und Transparenz
Das Bekenntnis zu einem grundlegenden Prinzip unserer Unternehmensgruppe ist von essenzieller Bedeutung, um potenzielle Risiken zu minimieren und das Vertrauen unserer Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu festigen.
Gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes möchten wir Ihnen die Gelegenheit bieten, eventuelle Verstöße zu melden. Wir garantieren Ihnen absolute Vertraulichkeit während des gesamten Bearbeitungsprozesses. Sollten Sie einen anonymen Hinweis abgeben wollen, der keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt, nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Meldeformular.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationensonstige Meldewege
- E-Mail: hinweisgeberschutz@kp-gruppe.de
- Brief: Empfänger: Hinweisgeberschutzstelle
Im Interesse eines verantwortungsbewussten Umgangs mit diesem System weisen wir darauf hin, dass es nicht für die absichtliche Abgabe von falschen oder diffamierenden Hinweisen missbraucht werden darf.
In welchen Fällen Ihr Hinweis relevant ist:
- Verstöße gegen Strafvorschriften:
- Dies schließt sämtliche Strafnormen nach deutschem Recht ein.
- Bußgeldbewehrte Verstöße:
- Insbesondere solche, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen.
- Verstöße gegen die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane, wie beispielsweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Betriebsverfassungsorganen wie Betriebsräten sanktionieren.
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der EU:
- In zahlreichen Bereichen, darunter:
- Bekämpfung der Geldwäsche.
- Vorgaben zur Produktsicherheit.
- Vorgaben zur Verkehrssicherheit.
- Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter.
- Umwelt- und Strahlenschutz.
- Lebensmittel- und Fleischmittelsicherheit.
- Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
- Regelungen des Verbraucherschutzes.
- Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik.
- Vergaberecht.
- Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften.
- Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts.
- In zahlreichen Bereichen, darunter:
Wir garantieren die vertrauliche Bearbeitung Ihres Hinweises durch die Abteilung Hinweisgeber unter Einhaltung aller relevanten Datenschutzgesetze sowie der Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Wie erfolgt der Bericht eines Vorfalls
Geben Sie Infos zu:
- Art des Verstoßes
- Beschreibung des Vorfalls
- Wo ist der Verstoß geschehen
- Wann ist der Verstoß geschehen
- Zeugenangabe (Wenn vorhanden)
- Falls Sie den Vorfall anhand von Dokumenten, Fotos oder anderen Nachweisen dokumentieren können, haben Sie die Möglichkeit, diese im System hochzuladen.
Bearbeitung der Meldung
Unser Team für Hinweisgeber führt eine erste Prüfung Ihrer Meldung durch, um zu bestimmen, ob sie den Kriterien für die Bearbeitung gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz entspricht.
Wenn die anfängliche Prüfung ergibt, dass Ihre Meldung den Kriterien für die Bearbeitung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entspricht, werden umgehend zusätzliche Schritte eingeleitet, um das aufgedeckte Problem zu beheben. Unser Team setzt sich aktiv dafür ein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu klären, potenzielle Verstöße zu untersuchen und entsprechende Lösungen zu finden. Wir schätzen Ihre Mitwirkung an diesem Prozess und sichern Ihnen weiterhin Vertraulichkeit und Sorgfalt im Rahmen unserer Untersuchungen zu.
Wie unser Hinweisgeberfomular Sie schützt
- Es werden keinerlei Informationen zur Identifizierung an die Empfänger des Formulars weitergegeben.
- Die Übermittlung erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt, um die Sicherheit Ihrer sensiblen Informationen zu gewährleisten.
Wie Sie sich schützen
- Sie verwenden kein Unternehmensnetzwerk (VPN/Internet).
- Sie vermeiden den Einsatz von gängigen Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie typischerweise in Gesprächen oder E-Mails verwenden.
- Sie verwenden keine Geräte (Smartphone, Computer etc.), die von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt wurden.
- Achten Sie darauf, dass Sie durch die bereitgestellten Fotos oder Dokumente keinen Hinweis auf sich selbst geben.
- Achten Sie darauf, dass Sie durch die evtl. bereitgestellten Zeugen keinen Hinweis auf sich selbst geben.